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AGB | Allgemeine Geschäftsbedingungen von DJs der Showkiste Leipzig

  1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Vertragsverhältnisse zwischen DJ der Showkiste Leipzig – im Folgenden “Anbieter” genannt) und seinen Auftraggebern. Vertragsänderungen bedarf dem beiderseitigen Einverständnis.

  1. Vertrag

2.1 Alle Verträge zwischen dem Anbieter und seinen Auftraggebern entstehen durch Annahme eines angeforderten Angebotes oder durch Vertrag. Die Annahme eines Angebotes oder der Abschluss eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Absprachen sind unverbindlich. Um Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung zu werden, müssen vorab getroffene mündliche Absprachen schriftlich bestätigt werden.

2.2 Nur ein Angebot gilt nicht als Bestätigung, d.h. der Vertrag oder das Angebot, muss spätestens binnen 14 Tagen inkl. Unterschrift zurückgeschickt werden, ansonsten gehen wir davon aus, dass die Veranstaltung nicht stattfindet.

  1. Preise

3.1 Bei Auftragserteilung wird eine Anzahlung von 100 Euro fällig.

Alle Preise des Anbieters verstehen sich in Euro und enthalten die jeweils bei Rechnungsstellung gültige Umsatzsteuer. Preisänderungen, Druckfehler und Irrtum vorbehalten. Es kommen ausschließlich, die vorab vereinbarten Leistungen zur Anrechnung.

  1. Gage

4.1 Bei der Gage handelt es sich nicht um ein Erfolgshonorar. Sie ist in jedem Fall zu zahlen, auch bei z.B. Ausbleiben der Gäste, Technikausfall, Stromausfall. Diese Fälle von höherer Gewalt erlauben auch keine Gagenschmälerung.

4.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, dass schriftlich vereinbarte Entgelt nach erbrachter Dienstleistung in der vorher vereinbarten Form zu zahlen. Bei Nichtzahlung (ganz oder teilweise) zum vereinbarten Zeitpunkt gerät der Auftraggeber in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Zahlungserinnerung oder Mahnung bedarf (§ 286 BGB).

  1. Rücktritt vom Vertrag / von der Buchung

5.1 Es gilt das gesetzliche Widerrufsrecht von 14 Tagen.

Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist, entstehen folgende Kosten:

bis 12 Wochen vor der Veranstaltung 50% der Grundgage

bis 8 Wochen vor der Veranstaltung 80% der Grundgage

am Tag vor bzw. am Tag des Events 90% der Grundgage

Die Grundgage umfasst alle vereinbarten Einzelbeträge für Dienstleistungen und Miete exklusive Anfahrtskosten.

 

5.2 Ein Rücktritt durch den Auftraggeber ist möglich durch:

Technisch bedingte Ausfälle, Krankheit, Unfall, Tod.

5.3 In diesem Falle wird durch den Anbieter Ersatz zu gleichen Konditionen wie vereinbart gestellt. Eventuell anfallende Mehrkosten (höhere Gage / Anfahrtskosten) trägt der Auftragnehmer. Rücktritt vom Vertrag bzw. der Buchung hat so frühzeitig wie möglich, jedoch unter Fristeinhaltung von min. 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn fernmündlich oder schriftlich zu erfolgen.

 

5.4 Bei Verhinderung des DJs aus dringenden Gründen (z.B. Gesundheit/Unfall/Panne),

kann gleichwertigen Ersatz geschickt werden, ohne dass der Inhalt des Vertrages geändert wird.

  1. Technische Voraussetzung /Anforderungen

6.1 Je nach gebuchtem Equipment erhält der Auftraggeber im Vorfeld eine Aufstellung der technischen und räumlichen Voraussetzungen. Der Auftraggeber ist allein verantwortlich für die ordnungsgemäße Gestellung der ausgewiesenen Stellfläche sowie aller Anschlüsse.

6.2 Wird weitere Licht- oder Tontechnik gewünscht, benötigt oder gemietet, als im Angebot festgelegt, für oder durch z.B. Künstler, live Acts, Familie oder Freunde wird diese gesondert berechnet.

  1. Gema

7.1 Der Veranstalter ist allein verantwortlich für die Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA (www.gema.de) und trägt alle anfallenden Kosten betreffender Aufführungsrechte bei öffentlichen Veranstaltungen.

  1. Absicherung

 

8.1 Für Schäden, die durch den DJ entstehen, besteht eine DJ-Haftpflichtversicherung.

 

  1. Pflichten des Auftraggebers

 

9.1 Für den gebuchten DJ und/oder sonstigem Personal (z.B. Begleitpersonal für Auf- und Abbau) sind alkoholfreie Getränke und Speisen in normalem Umfang kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

  1. Salvatorische Klausel

10.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit aller anderen Bestimmungen nicht berührt. An Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine dem Sinn der Bestimmung am nächsten liegende.

  1. Gerichtstand

11.1 Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Leipzig. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

 

Stand: 07/2019